Eichrechtlich gesichert statt plausibilisierte Messdaten für die Abrechnung
Die Messdaten aus den geeichten Messgeräten werden zur weiteren Verwendung üblicherweise digital in die Abrechungssysteme übermittelt. Damit die Messdaten nach Verlassen des Messgerätes eichrechtlich gesichert bleiben, erhalten alle abrechnungsrelevanten Messdaten eine eindeutige und zweifelsfrei zuordenbare digitale Signatur.
Visualisierung von "geeichten" Messdaten für alle involvierten Parteien in einem Abrechnungsprozess
Kommt es zu Unstimmigkeiten bei den Abrechnungsdaten, kann jeder der Zweifel hat, von seinen Arbeitsplatz über das Internet auf ein Messdatenportal zugreifen, sich die Messaten anzeigen lassen und mit Hilfe eines Verifizierungstools die Richtigkeit überprüfen.
cerdat-x sucht Partner, die ihre messtechnischen Geräte um die digitale Signatur erweitern wollen.
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